Reisepass, vorläufiger
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Wie?
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort
- Nachweis der Dringlichkeit, z.B. Buchungsbestätigung
- Personalausweis oder gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- biometrietaugliches Lichtbild
Kosten?
- 26,00 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Leistungsbeschreibung
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Welche Gebühren fallen an?
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.