Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Wie?
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort
- Alle Ausweisdokumente (mindestens der Personalausweis)
- Nachweis über Heirat, Scheidung oder Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bei ausländischen Urkunden: Original mit Übersetzung
- Wohnungsgeberbestätigung
Kosten?
- Kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des »Wohnens« in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.