Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz
Volltext
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz" im Hessen-Finder.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.