Hauswirtschaftshilfe
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Informationen, Beratung und Auskunft zu möglichen Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten
Wann?
- Telefonisch oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
- Vor Ort
- Hintergasse 15, Fachbereich Soziale Dienste, Tina Taffet, 693-1233 und Carolyn Berck-Koch, 693-1165. senioren@rodgau.de
Was brauche ich dazu?(Unterlagen)
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse.
Ebenso kann das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an diese Stellen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Pflegesachleistung bei Ihrer Pflegekasse
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
Voraussetzungen
- Die Pflegesachleistung muss durch einen zugelassenen ambulanten Pflege oder Betreuungsdienst erbracht werden (oder Einzelkräfte), die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
- Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.