Gewerbe abmelden
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit per PDF Formular
- Abholung des Formulars während der Öffnungszeiten möglich (kein Termin erforderlich)
Wie?
- PDF-Formular
- mit dem Betreff „Gewerbeabmeldung“
- per E-Mail senden an buergerservice@rodgau.de
- per Post senden an Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
- Gewerbe-Abmeldung PDF Forumlar
- Überweisung der Gebühr unter Angabe des Betreffs "Gewerbeabmeldung" an eine der Bankverbindungen
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- PDF-Formular
- Gültigen Personalausweis oder Pass
- Nachweis über die entrichtete Gebühr
- Gültigen Personalausweis oder Pass
Kosten?
- Gewerbe-Abmeldung inklusive Empfangsbescheinigung 36 €
- Gewerbe-Abmeldung ohne Empfangsbescheinigung 28 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Da der Verwaltungsaufwand bei einer Gewerbeabmeldung häufig gering ist, fallen in der Regel keine Gebühren an. Dies wird von den Kommunen individuell nach Einzelfall entschieden
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
-
Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis zu den Gebühren bei einer Gewerbeanzeige
Sofern Sie die Gewerbeanzeige per Fax oder E-Mail einreichen, fügen Sie bitte den entsprechenden Überweisungsbeleg bei.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.