Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Volltext
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.
Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Erforderliche Unterlagen
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gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Genauere Informationen finden Sie auf der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei.
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- die weiteren Unterlagen richten Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
Frist
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben
- Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein
- Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein
- Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
- Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen
- Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen
- Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
- Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.