Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online
Wie?
- Online-Service (Hundeanmeldung mit Möglichkeit der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung)
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- Allgemeine Informationen zum Hund (Name, Wurfdatum, Rasse, Fellfarbe, Haltungsbeginn, Unterbringung, Weitere Hunde, Farbfoto, Impfpass, ggf. Kaufvertrag/Übergabevertrag)
- Scan oder Bild vom Nachweis über die Befreiung oder Ermäßigung gem. §6 oder §7 der Hundesteuersatzung
Kosten?
- Der Antrag zur Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer ist kostenlos.
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.
In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes - eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.