Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit schriftlich oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Schriftlich
- Ausgefülltes Formular «Film- und Drehgenehmigung«
- mit dem Betreff „Film- und Drehgenehmigung“
- per E-Mail senden an ordnungsamt@rodgau.de
- per Post senden an Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vollständig ausgefüllter Antrag
Kosten?
- 11 € Verwaltungsgebühr
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis.
Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Film- und Dreharbeiten keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach dem Hessischen Straßengesetz.
Erforderliche Unterlagen
Ein formloser Antrag, dem Folgendes beizufügen ist:
- Adresse und Angaben zur Erreichbarkeit des Antragstellers/Adressaten (Mobil-/Telefon, Telefax)
- genaue Angaben des Drehorts mit Lageplanskizze
- genaue Terminangaben, Beschreibung des Umfangs und des Programmablaufs
Frist
Der Antrag sollte frühzeitig - möglichst 4 Wochen - vor dem gewünschten Termin gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Sondernutzungen
- § 8a FStrG: Straßenanlieger
- § 16 Hessisches Straßengesetz (HStrG): Sondernutzung
- § 17 HStrG: Sondernutzung in Ortsdurchfahrten
- § 17a HStrG: Unerlaubte Benutzung einer Straße
- § 18 HStrG: Gebühren für Sondernutzungen
- Verordnung über Sondernutzungsgebühren
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis kann bei der zuständigen Stelle Widerspruch eingelegt werden.
Gegen die Versagung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hessen Film und Medien GmbH
Die Hessen Film und Medien GmbH ist zentraler Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Filmförderung in Hessen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Förderung für Ihr Filmprojekt beantragen wollen finden Sie unter folgendem Link:
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.