Bauberatung
Irgendwann kommt jeder Grundstücks- oder Hausbesitzer oder Grundstücksuchender in die Situation sich zu fragen: Wie kann ich ein neues Grundstück bebauen oder was kann ich an meinem Haus noch anbauen oder erweitern?
Aufgrund der stets wechselnden Bauvorschriften ist dem Normalbürger kaum noch klar, was er als Erstes erledigen muss, um entsprechende Informationen zu bekommen. Hier ist das Fachgebiet Bauberatung im Fachbereich Stadtplanung und Umwelt erste Anlaufstelle um diese wichtigsten offenen Fragen in Sachen Bauen zu beantworten.
Hier wird auch geklärt, ob es für das jeweilige Grundstück einen Bebauungsplan gibt, in welchem unter anderem das Baufenster (Begrenzung der Bebauung), die zu überbauende Grundstücksfläche (GRZ = Grundflächenzahl), Dachform, Dachneigung, Anzahl der zulässigen Geschosse und die Gebäudehöhe vorgegeben werden. Ferner werden im Bebauungsplan Angaben gemacht, welcher Bereich des Grundstücks zu begrünen ist. Oftmals wird auch eine Auswahl der zu verwendenden Pflanzen vorgegeben.
Schwieriger wird es, wenn für den Bereich, in dem ein Gebäude errichtet werden soll, kein Bebauungsplan vorliegt; zum Beispiel an vielen Stellen in den Altorten der Stadtteile Rodgaus. In solchen Fällen wird ein Vorhaben entsprechend der Umgebungsbebauung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. In diesem Fall muss sich der vom Bauwilligen zu beauftragende Architekt oder Sachkundige ein genaues Bild von der Örtlichkeit rund um das Baugrundstück verschaffen, mit dem Ziel, eine gewisse Verträglichkeit des gewünschten Vorhabens gegenüber der vorhandenen Baustruktur im Umfeld zu erreichen. Aber auch hier können von den Bürgerinnen und Bürgern im Vorfeld wichtige Informationen bei der Bauberatung eingeholt werden.
Wesentliche Neuerungen in den Baugenehmigungsverfahren sind auch durch die letzten Änderungen der Hessischen Bauordnung (HBO) entstanden. So ist die Palette genehmigungsfreier Vorhaben gegenüber früherer Gesetzeslagen um ein Vielfaches erweitert worden. Mittlerweile sind sogar Wohngebäude, die sich an die Festsetzungen eines Bebauungsplanes halten, genehmigungsfrei. In diesen Fällen genügt eine Mitteilung (Formular nach HBO) an die Stadt, in welcher das Vorhaben vorgestellt wird. Eine Prüfpflicht für die Stadt besteht in diesen Fällen nicht. Es kann jedoch von Seiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers eine Überprüfung auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, das heißt, ob das Bauvorhaben genehmigungsfrei ist oder nicht, mit Abgabe der Mitteilung beantragt werden. Laut städtischer Gebührensatzung wird für diese Erklärung eine Gebühr von 40 Euro erhoben.
Die Genehmigungsfreiheit ist eng mit dem Nachbarrecht verknüpft. Als Beispiel sei hier die neue Garage oder ein Carport an der Nachbargrenze genannt. Nach aktuellem Recht ist eine Garage oder ein Carport ohne Zustimmung des Nachbarn an einer Grenze pro Grundstück zulässig, wenn bestimmte Abmessungen (Länge 15 m, Höhe 3 m, Wandfläche 25 m²) eingehalten werden. Dieses Thema ist sehr komplex und ohne Rat eines Fachkundigen oft kaum lösbar.
Sie sollten sich auch nicht scheuen, Fragen an uns zu stellen. Wir sind gerne bereit auch in die Tiefe gehende Fragen zu behandeln. Weiter erhalten Sie von uns Tipps und Auskünfte rund um Baugenehmigungen. Diese sind allerdings - wie bisher auch - bei der Bauaufsicht des Kreises Offenbach mit Sitz im Kreishaus in Dietzenbach zu beantragen und werden auch dort erteilt.