Bebauungsplan Nieder-Roden Nr. 43 "Rollwald"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat am 7. September 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Niefer-Roden Nr. 43 „Rollwald“ beschlossen. Im September 2021 fanden eine digitale Zukunftswerkstatt sowie ein Stadtspaziergang statt in deren Rahmen Interessierte Fragen stellen und Anregungen abgeben konnten.
Am 9.10.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger der öffentichen Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung hat im Zeitraum vom 20.11.2023 bis einschließllich 22.12.2023 stattgefunden. Aktuell findet die Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen statt.
Zusätzlich zur oben genannten frühzeitigen Beteiligung hat am 23.11.2023 ein öffenticher Informationstermin stattgefunden. Hier konnten Interessierte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten lassen. Den Teilnehmenden wurde auch Gelegenheit gegeben, sich zu äußern und Wünsche und Anregungen vorzubringen. Die zu Papier gebrachten Äußerungen sind hier einsehbar: Anregungskärtchen
Die hier vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen fließen ebenfalls in die Abwägung ein.
Nach Auswertung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wird der Entwurf zum Bebauungsplan erstellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Nach Billigung des Entwurfs erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemß 4 (2) BauGB. Hier können erneut Stellungnamen und Anregungen abgegeben werden,
Nach Auswertung und Abwägung der hier vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wird der Bebauungsplan erstellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB erfolgt die amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. Mit Ablauf der Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft