Bebauungsplanverfahren Jügesheim Nr. 55
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat am 17. Juli 2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Jügesheim Nr. 55 „Zwischen Harzer Straße und Haingrabenstraße“ gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren Jügesheim Nr. 55 "Zwischen Harzer Straße und Hunsrückstraße" befindet sich aktuell in der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Im Zuge dessen konnten vom 31. Juli bis zum 31. August im Rathaus der Stadt Rodgau, Hintergasse 15, Zimmer 1.9 während der Dienststunden oder online auf dem Beteiligungsportal »bauleitplanung-online« Dokumente eingesehen und auch Stellungnahmen abgegeben werden. Das Eingeben per E-Mail war aufgrund des Cyber-Angriffs nicht möglich. Postalische Eingabe war ebenfalls möglich.
Der Bebauungsplanentwurf inklusive der Begründung zum Bebauungsplan sowie der zugehörigen Gutachten sind über die Beteiligungsplattform zugänglich.
Dienststunden:
- Montag, Dienstag, Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag 8:30 Uhr – 14:00 Uhr
Weitere Infos finden Sie auch unter Amtliche Bekanntmachungen.