Steuern und Abgaben
Im rechten Bildrand finden Sie unter "Dokumente" sowohl eine Checkliste zur Grundsteuerreform als auch weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuererhöhung und Grundsteuerreform
Grundsteuererhöhung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau stimmte am 7. Februar dem Beschluss zu, die Grundsteuerhebesätze der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (restliche Grundstücke) um jeweils 250 v. Hundert auf jeweils 700 v.H. ab dem 1. Januar anzuheben. Diese Entscheidung wird nun umgesetzt und die Grundsteuerbescheide werden seit dem 25. Mai an die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger versendet. Die Nachzahlungen bis 30. Juni werden zur Sonderfälligkeit 1. Juli erhoben. Dieser Fälligkeitstermin liegt genau zwischen den sonstigen Hauptfälligkeiten 15. Mai und 15. August und deckt sich bei den sogenannten Jahreszahlern mit der gewohnten Fälligkeit (immer zum 1. Juli jedes Jahres). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich unter 06106 693-1600 an die im Bereich "Für Sie da" aufgeführten Mitarbeiter.
Grundsteuerreform
Unabhängig von der Erhöhung der Grundsteuerhebesätze in Rodgau, finden aktuell erste Vorbereitungen zur Grundsteuerreform statt. Dazu können wichtige Infos dem Informationsschreiben der Oberfinanzdirektion zum Thema Grundsteuerreform entnommen werden. Die finanziellen Veränderungen aus der Grundsteuerreform selbst wirken sich erst ab dem Jahr 2025 aus. Die Finanzverwaltung hat angekündigt in den nächsten Wochen alle Steuerpflichtigen hierzu anzuschreiben. Einen guten Einblick erhält man unter www.finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform sowie über die Dienstleistung Grundsteuer Festsetzung.