Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- vor Ort
- Anzeigeformular mit den ggf. notwendigen Plänen und Berechnungsunterlagen
Kosten?
- Kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Vor der Durchführung von Sprengarbeiten ist die Sprengung eine Woche vorher anzuzeigen. Bei mehreren gleichartigen Sprengungen vier Wochen vorher.
Ausgenommen hiervon sind Sprengungen in Steinbrüchen, bei denen die Sprengarbeiten in der Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes des Steinbruchs enthalten sind.
Betroffen sind u.a. auch Sprengungen zum Abriss von Fundamenten oder Gebäuden oder bei Baumaßnahmen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) - Erlaubnis
- § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) - Befähigungsschein
- § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) - Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
- § 2 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) (Änderungsanzeige)
- § 1 Abs. 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) (Anzeige)
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.