Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online, schriftlich oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Online-Service
- Schriftlich
- PDF-Formular
- mit dem Betreff „Reisegewerbe“
- per E-Mail senden an ordnungsamt@rodgau.de
- per Post senden an Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Schriftlich oder vor Ort
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Ggfs. Übersetzung Handelsregisterauszug
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Kosten?
- 306 € für natürliche Personen
- 357 € für juristische Personen
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
-
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.