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Verwarn- & Bußgeldstelle
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Öffentliche Sicherheit & Ordnung
Die Aufgaben für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind vielfältig. Von der Arbeit der Ordnungspolizei mit Verwarngeld- und Bußgelderstellung bis hin zum Straßenverkehrswesen oder der Regelung des Parkens im öffentlichen Verkehrsraum aktuelle Information zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum.
Verwarn- & Bußgeldstelle
Für Angelegenheiten bei Verstoß gegen eine Rechtsordnung.
Bearbeitung von Verwarngeldverfahren - ruhender und fließender Verkehr
Bearbeitung von Bußgeldverfahren – Verkehrsdelikte und allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Bearbeitung von Abschleppmaßnahmen
Straßenverkehrsangelegenheiten
Für Vorgänge im öffentlichen Verkehrsbereich.
Anordnung von Verkehrsschildern und Straßenmarkierungen
Anordnung von Straßensperrungen
Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Baucontainern, Kränen, Gerüsten u.ä.
Genehmigungen von Straßenumzügen und Straßenfesten
Sondernutzungserlaubnisse für Plakate, Banner und Informationsstände
Dienstleistungen rund um Straßenverkehrsangelegenheiten
Ordnungsangelegenheiten
Weitere Vorgänge zum Thema öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Formulare
Ordnungspolizei
Die Ordnungspolizei nimmt allgemeine ordnungsbehördlich Aufgaben wahr, ist im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig und überwacht den ruhenden und fließenden Verkehr.
Freiwilliger Polizeidienst
Im Freiwilligen Polizeidienst engagieren sich Personen ehrenamtlich für mehr Sicherheit in der Stadt. Unter dem Motto „Präsenz zeigen – Beobachten – Melden“ unterstützen sie die Polizei- und Ordnungsbehörden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung.
Das Erkennungsmerkmal ist eine Uniform, die den Aufdruck „Freiwilliger Polizeidienst“ trägt.
Bewerbung
Sie haben Interesse? Im Freiwilligen Polizeidienst" unterstützen Sie bis zu 25 Stunden im Monat und erhalten für Ihr Engagement eine Aufwandsentschädigung. Dazu ist das Absolvieren einer speziellen Ausbildung ist notwendig, die durch die Stadt organisiert wird.
Information und Bewerbung beim Polizeipräsidium Südosthessen
Für weitere Infos
Gefahrgutüberwachung
Regelung für Unternehmen, die Gefahrengut transportieren.
Überprüfung der mit der Beförderung gefährlicher Güter befassten Unternehmen
(soweit es in die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde fällt)