Ortsgerichte

In Rodgau gibt es in jedem Stadtteil ein Ortsgericht. 

Aufgaben

Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt. Diese sind:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung einer Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen (z.B. Grundstücke, Grundstücksnutzung, bewegliche Sachen, usw.)

Gebühren

Für die Erfüllung dieser Aufgaben erheben die Ortsgerichte Gebühren nach der Gebührenordnung für Ortsgerichte im Lande Hessen.

Bei Detailfragen zur Höhe der Gebühren oder zu den Bezahlmöglichkeiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Ortsgericht.