Schiedsämter & Ortsgerichte
Das Schiedsamt kann Schlichtung und Einigung kostengünstig ohne Gericht zwischen zwei Personen oder Gruppen herbeiführen. Die Ortsgerichte als Hilfsbehörde der Justiz haben die Möglichkeit z.B. Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften oder auch die Schätzungen z.B. Grundstücke vorzunehmen.