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Förderung Balkon-Solaranlagen

Eine Balkon-Solaranlage hilft Geld zu sparen und nutzt die CO2 freundlichen Vorteile erneuerbarer Energien ohne hohe Investitionskosten.

Sich auf ein weißes Gebäude mit Solaranlage am Balkon


Förderung und Regeln

Seit dem 1. Januar 2024 ist die aktualisierte Richtlinie zur Förderung von Balkon-Solaranlagen für 3 Jahre bis zum 31.12.2026 in Kraft. 

  • Die Förderung beträgt 25 % bis maximal 200 € des Rechnungsbetrages und ist ein einmaliger Zuschuss.
  • Es gilt das „Windhundprinzip“ – gefördert wird solange, bis der Topf in Höhe von jährlich 100.000 € geleert ist.
  • Die Nachweise sind direkt mit dem Antrag hochzuladen.

Antrag

Online

Um den Zuschuss zu erhalten, kann ein Online-Service genutzt werden, in dem Sie u.a. eine Rechnungskopie sowie ein Foto der installierten Anlage anfügen müssen. 

Analog

Alternativ kann hierzu ein Antragsvordruck in Papierform oder als PDF-Datei telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.   

Wichtiger Hinweis

Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. D.h. ein Antrag ist vollständig, wenn der Antrag ausgefüllt ist und die Nachweise vorliegen.

  • Beim Online-Verfahren entfällt die Unterschrift.
  • Balkonsolar-Anlagen, die ab 2023 gekauft wurden, sind auch in 2024 förderfähig.
  • Antragsfrist ist der 31.12. des jeweiligen Förderjahres.

Fragen

Wer Fragen zum Förderprojekt und Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahren hat, kann sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.

Empfehlung

Mieterinnen bzw. Mieter sollten sich von der Vermieterin bzw. dem Vermieter eine schriftliche Einverständniserklärung für die Installation und den Betrieb der Balkonsolaranlage geben lassen. Mögliche versicherungstechnische Belange sollten im eigenen Interesse ebenfalls geprüft werden (Hausrat-, Wohngebäude, Haftpflichtversicherung).