Biotopverbund & Artenschutz
Die Herstellung, der Erhalt und die Pflege von Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft in der Rodgauer Gemarkungen ist unsere Aufgabe.
Artenvielfalt
Zum Erhalt der Artenvielfalt werden durch die Maßnahmen gefährdete Arten unterstützt. In den hiesigen Gemarkungen gibt es eine Vielzahl von seltenen Arten, für die die Stadt Rodgau durch die Entwicklung und Finanzierung von Maßnahmen Verantwortung übernimmt.
Bedrohte Arten
- Knoblauchkröte
- Ziegenmelker
- Dukatenfalter
- Mehlschwalbe
- Feldlerche
- verschiedene Fledermausarten
Diese Arten werden durch Herstellung neuer oder die Pflege bestehender Nahrungs- und Entwicklungshabitate unterstützt.
Siedlungsnahe Arten
Aber nicht nur in Natur und Landschaft, sondern auch siedlungsnah können Arten gefördert werden. Ende 2018 wurde deshalb ein Artenschutzhaus für Mehlschwalben, Fledermäuse und Höhlenbrüter (Kohlmeise, Blaumeise, Kleiber, Star, Feldsperling, Gartenrotschwanz) auf dem Lagerfriedhof Rollwald errichtet.
Gesetzlich verpflichtet Maßnahmen
Neben den freiwilligen Artenschutzmaßnahmen ist die Stadt Rodgau regelmäßig gesetzlich verpflichtet Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von baulichen Eingriffen in Natur und Landschaft herzustellen. Anlass hierfür geben meist die Entwicklungen neuer Baugebiete und Bauprojekte, die außerhalb des bebauten Stadtgebiets entstehen.
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen
Die Stadt Rodgau hat sich zur Aufgabe gemacht, die baubedingten Eingriffe in Natur- und Landschaft nicht nur im gleichen Naturraum, sondern möglichst nah am Eingriffsort im eigenen Stadtgebiet auszugleichen. Hierzu werden umfassende Untersuchungen mit Experten durchgeführt um Flächen zu identifizieren, die in naturschutzfachlicher Sicht erhaltenswert und ökologisch aufwertbar sind. Sollte eine Umsetzbarkeit vor Ort nicht gegeben sein, wird auf das Ökokonto der Stadt Rodgau zurückgegriffen. Die darin enthaltenen Naturschutzmaßnahmen wurden bereits umgesetzt und sind bereits voll funktionsfähig. Eine Ersatzgeldzahlung findet nur in Ausnahmefällen statt.
Bewertung von Maßnahmen
Der naturschutzfachliche Wert der Maßnahme wird mit Wertpunkten festgeschrieben. Diese werden dann in einem Ökokonto, welches bei der Unteren Naturschutzbehörde geführt wird, des Kreises gutgeschrieben. Bei einem späteren Eingriff in Natur und Landschaft werden diese Wertpunkte dann abgebucht.
Umweltbericht
Neben den schon vorgestellten Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Fachgebiet Umwelt Stellungnahmen zu umweltrelevanten Vorhaben erarbeitet, der jährlich erscheinende Umweltbericht mit vielfältigen Umweltthemen der Stadt Rodgau erstellt, ein jährlicher Umwelttag ausgerichtet sowie die Umweltberatung als öffentliche Dienstleistung für Bürger und Bürgerinnen zu den unterschiedlichsten umweltrelevanten Themen angeboten.