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Wohnraumhilfe

Die Stadt Rodgau bietet mit der Wohnraumhilfe Beratung und Unterstützung bei Problemen mit der Mietwohnung an. Dabei richtet sich das Angebot sowohl an Mieterinnen und Mieter als auch an Vermieterinnen und Vermieter. Die Bürgerinnen und Bürger können sich zu den untenstehenden Thematiken beraten lassen:

  • Vermittlung von Sozialwohnungen 

    Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, sich für die Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung in Rodgau vormerken zu lassen.

    Um sich vormerken zu lassen, müssen Sie den Antrag auf Vermittlung einer Sozialwohnung in Rodgau ausfüllen und auch die von uns geforderten Unterlagen (siehe unten) einreichen. 

    Sollten Sie nicht die technischen Voraussetzungen dazu haben, können Sie den Antrag bei uns im Rathaus abholen oder wir schicken ihn Ihnen per Post nach Hause.

    Bitte beachten Sie, dass die Wohnraumvergabe ausschließlich durch den Fachdienst 7, Fachbereich Infrastrukturelle Gebäudewirtschaft (IGW) und die Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte beschlossen wird. Der Fachdienst, der Fachbereich Soziale Dienste, hat lediglich ein Vorschlagsrecht. Sobald uns eine Freimeldung über eine Wohnung vorliegt, schlagen wir drei Antragsstellende aus unserer Bewerberliste vor. Der Fachdienst 7 (IGW) oder die Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte entscheiden aus diesen drei Vorschlägen, wer in die Wohnung einziehen kann. Der Vorschlag richtet sich nach sozialer Dringlichkeit der Antragstellenden, daher sind lange Wartezeiten nicht auszuschließen.

    Die Stadt Rodgau kann somit Ihrem berechtigten Anliegen auf eine angemessene Wohnung nur bedingt nachkommen. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung ist nicht gegeben.

    Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich nach Personenzahl Ihres Haushaltes. 

    • 1-Person-Haushalt: bis zu 50 m² oder bis zu 1 Wohnraum
    • 2-Personen-Haushalt: bis zu 60 m² oder bis zu 2 Wohnräumen
    • 3-Personen-Haushalt: bis zu 75 m² oder bis zu 3 Wohnräumen
    • für jede weitere Person nach Bedarf zusätzlich maximal 12 m² oder 1 weiterer Wohnraum.

    Die Küche und die zur Wohnungen gehörenden Nebenräume (z. B. Keller) zählen nicht dazu.

    Sollte ein zusätzlicher Raumbedarf oder ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf bestehen oder zukünftig nötig sein (z. B. wegen Schwangerschaft oder Gehbehinderung), ist dies zu begründen und nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann dann ein solcher Bedarf anerkannt werden.

    Benötigte Unterlagen zum Antrag (in Kopie):

    • Ausweis ggf. Aufenthaltstitel
    • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller im Antrag aufgeführten Personen (z. B. Lohnabrechnungen, aktueller Rentenbescheid, aktueller Bescheid SGB II/ SGB XII)
    • Nachweis über Mietzahlungen der letzten 3 Monate (z. B. Kontoauszüge)
    • ggf. Nachweis über Vermögen
    • ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
    • ggf. Kündigungsschreiben/ Räumungsurteil
    • ggf. Schwerbehindertenausweis/ Feststellungsbescheid
    • ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
    • ggf. Vollmacht/ Betreuerausweis
  • Beratung zur Wohnraumsuche auf dem privaten Markt

    Zusätzlich bietet die Stadt Rodgau Beratung und Unterstützung für die Suche nach Wohnungen auf dem privaten Markt.

    Selbst wenn Sie denken, Sie hätten bereits alles versucht und es hat dennoch nicht mit einer neuen Wohnung geklappt, kontaktieren Sie uns. Wir beraten und unterstützen Sie ausführlich. Da der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollten Sie nicht bis zum letzten Tag mit der Wohnungssuche abwarten. Gemeinsam können wir einen Plan besprechen, wie Sie Ihrer neue Wohnung finden können.

    Beratungsthemen: 

    • Wie und wo suche ich nach geeignetem Wohnraum?
    • Wie bewerbe ich mich richtig auf passende Wohnungen?
    • Wie formuliere ich meine Anfrage bei immoscout24.de, immowelt.de usw. richtig?
    • Welche Unterlagen benötige ich für die erfolgreiche Wohnungssuche?
    • Warum bekomme ich keine Antworten/ nur Absagen auf meine Anfragen?
    • Welche anderen Möglichkeiten der Wohnungssuche gibt es?
  • Beratung bei akuten Problemen mit der Mietwohnung bzw. bei drohendem Wohnraumverlust

    Auch bei Problemen mit dem bestehenden Wohnraum, seien es familiäre Probleme, Arbeitslosigkeit, Probleme mit Mieterinnen und Mietern bzw. Vermieterinnen und Vermietern, bietet die Stadt Rodgau mittels der Wohnraumhilfe Unterstützung an. Unter anderem können wir Sie in folgenden Punkten unterstützen und beraten:

    • Kündigungen
    • Mietrückstände
    • Räumungsklage
    • Schimmel in der Wohnung
    • Nebenkostenabrechnung
    • Konflikte zwischen Mieterinnen und Mietern bzw. Vermieterinnen und Vermietern

    Bitte beachten Sie: Warten Sie nicht ab, sondern reagieren Sie frühzeitig. Nur so haben wir größeren Handlungsspielraum und können Sie besser unterstützen bzw. beraten.