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Vermittlung von Sozialwohnungen

Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, sich für die Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung vormerken zu lassen.


Vermittlung einer Sozialwohnung in Rodgau

Um sich in Rodgau vormerken zu lassen, müssen Sie den Antrag auf Vermittlung einer Sozialwohnung in Rodgau ausfüllen und auch die von uns geforderten Unterlagen (siehe unten) einreichen. 

Sollten Sie nicht die technischen Voraussetzungen dazu haben, können Sie den Antrag bei uns im Rathaus abholen oder wir schicken ihn Ihnen per Post nach Hause.

Bitte beachten Sie, dass die Wohnraumvergabe ausschließlich durch den Fachdienst 7, Fachbereich Infrastrukturelle Gebäudewirtschaft (IGW) und die Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte beschlossen wird. Der Fachdienst, der Fachbereich Soziale Dienste, hat lediglich ein Vorschlagsrecht. Sobald uns eine Freimeldung über eine Wohnung vorliegt, schlagen wir drei Antragsstellende aus unserer Bewerberliste vor. Der Fachdienst 7 (IGW) oder die Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte entscheiden aus diesen drei Vorschlägen, wer in die Wohnung einziehen kann. Der Vorschlag richtet sich nach sozialer Dringlichkeit der Antragstellenden, daher sind lange Wartezeiten nicht auszuschließen.

Die Stadt Rodgau kann somit Ihrem berechtigten Anliegen auf eine angemessene Wohnung nur bedingt nachkommen. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung ist nicht gegeben.

Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich nach Personenzahl Ihres Haushaltes. 

  • 1-Person-Haushalt: bis zu 50 m² oder bis zu 1 Wohnraum
  • 2-Personen-Haushalt: bis zu 60 m² oder bis zu 2 Wohnräumen
  • 3-Personen-Haushalt: bis zu 75 m² oder bis zu 3 Wohnräumen
  • für jede weitere Person nach Bedarf zusätzlich maximal 12 m² oder 1 weiterer Wohnraum.

Die Küche und die zur Wohnungen gehörenden Nebenräume (z. B. Keller) zählen nicht dazu.

Sollte ein zusätzlicher Raumbedarf oder ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf bestehen oder zukünftig nötig sein (z. B. wegen Schwangerschaft oder Gehbehinderung), ist dies zu begründen und nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann dann ein solcher Bedarf anerkannt werden.

Benötigte Unterlagen zum Antrag (in Kopie):

  • Ausweis ggf. Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller im Antrag aufgeführten Personen (z. B. Lohnabrechnungen, aktueller Rentenbescheid, aktueller Bescheid SGB II/ SGB XII)
  • Nachweis über Mietzahlungen der letzten 3 Monate (z. B. Kontoauszüge)
  • ggf. Nachweis über Vermögen
  • ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • ggf. Kündigungsschreiben/ Räumungsurteil
  • ggf. Schwerbehindertenausweis/ Feststellungsbescheid
  • ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
  • ggf. Vollmacht/ Betreuerausweis


Wohnberechtigungsschein 

Ebenso kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden.

Formular zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines