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Wohnen im Alter

Es gibt verschiedene Wohnmöglichkeiten im Alter: vom betreuten Wohnen zu Hause über das Wohnen in Sozialwohnungen bis hin zu speziellen Angeboten für Senioren.

  • Zu Hause wohnen

    Beratung und Hilfestellung für ältere Bürgerinnen und Bürger und ihre Angehörigen

    Möglichst lange selbstständig und in den eigenen vier Wänden bleiben ist das Ziel der meisten Menschen. Im Laufe des Lebens können immer wieder Situationen eintreten, in denen durch Krankheit, Unfall oder Alter das Nutzen der eigenen Wohnung erschwert oder verhindert werden kann.

    Um Ihnen die Möglichkeiten des Wohnens im Alter aufzuzeigen, bietet die Stadt Rodgau eine Beratung an. Hier steht das Motto "Wie erhalte ich - sogar bei auftauchenden Altersbeschwerden - meine Selbstständigkeit?" im Fokus. 

    Die Wohnberatung

    • hilft bei der Auswahl von Hilfsmitteln
    • informiert über Wohnen mit Technik
    • zeigt Alltagsdienstleistungen auf (Essen auf Rädern, ambulante Pflegedienste, etc.)
    • macht Vorschläge zur Wohnungsanpassung
    • zeigt die Möglichkeiten baulicher Veränderungen auf
    • informiert über Finanzierungsmöglichkeiten
    • zeigt alternative Wohnmöglichkeiten und Wohnformen auf

    Dabei wird individuell auf die Ausgangslagen und Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger eingegangen.

  • Wohnen mit Service

    Das sogenannte "Wohnen mit Service" oder "Betreutes Wohnen" bietet die Möglichkeit, eigenständig in einer altersgerechten Wohnung oder einem Appartement zu leben und je nach individuellem Bedarf Unterstützungsleistungen hinzuzubuchen. Da "Betreutes Wohnen" kein geschützter Begriff ist, können sich die Angebote in den einzelnen Einrichtungen erheblich voneinander unterscheiden. In Rodgau bieten folgende Einrichtungen "Wohnen mit Service" an:

    K&S Wohnen mit Service

    Limburger Straße 1
    63110 Rodgau (Nieder-Roden)
    Tel.: 06106 77029-0
    Fax: 06106 77029-100
    E-Mail: rodgau@ks-residenz.de

    Johanniter Quartier Rodgau

    Friedensstraße 4-6
    63110 Rodgau
    Tel.: 06106 2590265                                                  Fax: 061062590269                                                  E-Mail: quartier.rodgau@johanniter.de

    Römergarten Residenzen Haus Julia

    Albert-Rißberger-Straße 1
    63110 Rodgau (Weiskirchen)
    Tel.: 06106 26850
    Fax: 06106 2685499
    E-Mail: rodgau@roemergarten-residenzen.de


  • Pflegeeinrichtungen

    Sollte die Versorgung im eigenen Wohnumfeld nicht mehr sichergestellt sein, ist unter Umständen der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung notwendig. Neben einem Verzeichnis über die Alten- und Pflegeheime in Rodgau und der näheren Umgebung können Sie sich bei der Seniorenberatung der Stadt Rodgau auch über Voraussetzungen für den Umzug in ein Heim, sowie Finanzierungsmöglichkeiten informieren. 

    Es gibt folgende vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Rodgau:

    Haus Elfriede
    Lahnstraße 2a
    63110 Rodgau (Rollwald)
    Tel.: 06106 71423
    Fax: 06106 771882
    E-Mail: information@haus-elfriede-rodgau.de

    K&S Seniorenresidenz
    Frankfurter Straße 78-80
    63110 Rodgau (Nieder-Roden)
    Tel.: 06106 77029-0
    Fax: 06106 77029-100
    E-Mail: rodgau@ks-residenz.de

    Haus Gretel Egner
    Feldstraße 39
    63110 Rodgau (Dudenhofen)
    Tel.: 06106 821-0
    Fax: 06106 821-123
    E-Mail: gretelegner@korian.de

    Römergarten Residenzen Haus Julia
    Albert-Rißberger-Straße 1
    63110 Rodgau (Weiskirchen)
    Tel.: 06106 2685-0
    Fax: 06106 2685-499
    E-Mail: rodgau@roemergarten-residenzen.de

    Hildegard von Bingen Senioren-Zentrum Rodgau
    Hannah-Arendt-Straße 9
    63110 Rodgau (Hainhausen)
    Tel.: 06106 2674-0
    Fax: 06106 2674-499
    E-Mail: senioren-zentrum@h-v-b.de

  • Sozialwohnungen für Seniorinnen und Senioren

    Voraussetzungen

    Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, sich für die Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung für Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren) in Rodgau vormerken zu lassen.

    Um sich vormerken zu lassen, müssen Sie den Antrag auf Vermittlung einer Sozialwohnung für Seniorinnen und Senioren in Rodgau ausfüllen und auch die von uns geforderten Unterlagen (siehe unten) einreichen. 

    Entscheidungsprozess

    Bitte beachten Sie, dass die Wohnraumvergabe ausschließlich durch den Fachdienst 7, Fachbereich Infrastrukturelle Gebäudewirtschaft (IGW), beschlossen wird. Unser Fachdienst, der Fachbereich Soziale Dienste, hat lediglich ein Vorschlagsrecht. Sobald uns eine Freimeldung über eine Wohnung vorliegt, schlagen wir drei Antragsstellende aus unserer Bewerberliste vor. Der Fachdienst 7 (IGW) entscheidet aus diesen drei Vorschlägen, wer in die Wohnung einziehen kann. Der Vorschlag richtet sich nach sozialer Dringlichkeit der Antragstellenden, daher sind lange Wartezeiten nicht auszuschließen.

    • Die Stadt Rodgau kann somit Ihrem berechtigten Anliegen auf eine angemessene Wohnung nur bedingt nachkommen.
    • Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung ist nicht gegeben.

    Wohnungsgröße

    Bitte beachten Sie, dass die angemessene Wohnungsgröße sich nach Personenzahl Ihres Haushaltes richtet. 

    • 1-Person-Haushalt: bis zu 50 m² oder bis zu 1 Wohnraum
    • 2-Personen-Haushalt: bis zu 60 m² oder bis zu 2 Wohnräumen
    • 3-Personen-Haushalt: bis zu 75 m² oder bis zu 3 Wohnräumen
    • für jede weitere Person nach Bedarf zusätzlich maximal 12 m² oder 1 weiterer Wohnraum.

    Die Küche und die zur Wohnung gehörenden Nebenräume (z. B. Keller) zählen nicht dazu.

    Sollte ein zusätzlicher Raumbedarf oder ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf bestehen oder zukünftig nötig sein (z. B. wegen erhöhtem Pflegebedarf oder einer Gehbehinderung), ist dies zu begründen und nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann dann ein solcher Bedarf anerkannt werden.

    Antrag

    Den Antrag können Sie ganz einfach unten herunterladen

    Sollten Sie nicht die technischen Voraussetzungen dazu haben, können Sie den Antrag bei uns im Rathaus abholen oder wir schicken ihn Ihnen per Post nach Hause.

    Bitte fügen Sie nur Kopien bei, keine Originale.

    • Personalausweis/ Ausweis gegebenenfalls mit Aufenthaltstitel
    • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller im Antrag aufgeführten Personen (z. B. aktueller Rentenbescheid, Lohnabrechnungen, aktueller SGB II/ SGB XII Bescheid, ALG I Bescheid)
    • Nachweis über Mietzahlungen der letzten 3 Monate (z. B. Kontoauszüge)
    • Nachweis über Vermögen (z. B. Sparbuch)
    • Nachweis über Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen/ Dividenden, Aktien- geschäfte, Wertpapiere)
    • Nachweise über Einnahmen aus Vermietung/ Verpachtung
    • Bescheid über Wohngeld
    • Nachweis über Unterhaltszahlungen
    • Kündigungsschreiben/ Räumungsurteil
    • Schwerbehindertenausweis/ Feststellungsbescheid
    • Bescheid der Pflegeversicherung (über Einstufung der Pflegebedürftigkeit)
    • Vollmacht/ Betreuerausweis