Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
Jederzeit per PDF oder vor Ort zu den Öffnungszeiten der Stadtwerke
Bei Änderung bzw. erstmaliger Versiegelung von Flächen (z.B. Hofpflasterung, Bebauung)
Wie?
PDF-Formular
oder
per Fax senden an 06106 8296-4991
oder
per Post senden an Philipp-Reis-Str. 7, 63110 Rodgau
Vor Ort
- Philipp-Reis-Str. 7, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
PDF-Formular
Vor Ort
Kosten?
- Niederschlagswassergebühr 1,11 €/m² versiegelter Fläche pro Jahr
- Abrechnung im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung
Weitere Informationen:
- Der Niederschlagswasseranteil an der Abwassergebühr muss für jedes Grundstück separat festgelegt werden. Erstmalige Versiegelungen (Hof, Bebauung, etc.) oder Änderungen von versiegelten Flächen sind den Stadtwerken Rodgau unverzüglich mitzuteilen (§§ 24,25 Entwässerungssatzung). Hierfür gibt es das Selbsterklärungsformular.
- Er bemisst sich nach den bebauten oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage abfließen kann. Dies gilt auch dann, wenn das Niederschlagswasser über Bürgersteige, Straßen, Wege und Plätze in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.