Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
Wie?
oder
- per Fax senden an 06106 8296-4991
oder
- per Post senden an Philipp-Reis-Str. 7, 63110 Rodgau
- Vor Ort
- Philipp-Reis-Str. 7, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- PDF-Formular
- Übergabeprotokoll mit allen Wasserzählerständen inklusive Ablesedatum (Wichtig: Unterschrift von Käufer und Verkäufer)
- Kopie vom Grundbuchauszug mit aktueller Anschrift von Käufer und Verkäufer sowie Flurstücksangaben (in der Regel die ersten 4 Seiten)
- Vor Ort
- Übergabeprotokoll mit allen Wasserzählerständen inklusive Ablesedatum (Wichtig: Unterschrift von Käufer und Verkäufer)
- Kopie vom Grundbuchauszug mit aktueller Anschrift von Käufer und Verkäufer sowie Flurstücksangaben (in der Regel die ersten 4 Seiten)
Kosten?
Weitere Informationen:
- Wenn eine Liegenschaft verkauft wurde, muss dies den Stadtwerken mitgeteilt werden. Die Abrechnung von Abfallgebühren und Abwasser- und Wassergebühren sowie der Niederschlagswassergebühren erfolgt nur über den aktuellen Eigentümer einer Liegenschaft oder den Bevollmächtigten.
- Ist für die Liegenschaft eine Hausverwaltung eingesetzt, so benötigt man ferner noch eine gültige Vollmacht über den Verwalter.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.