Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wird das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeuges durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

    Eine Abstempelung des dritten Kennzeichenschildes ist nicht erforderlich.

    Anbaugeräte als auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und Anhänger brauchen keine Kennzeichen zu führen.

    Werden die Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

    Gleiches gilt für angehängte land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.

  • Verfahrensablauf

    • Lassen Sie sich für das Kennzeichen, das Ihrem Fahrzeug zugeteilt wurde, ein zusätzliches Kennzeichenschild anfertigen, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug auch dann führen zu wollen oder seine Führung anzuordnen, wenn sein hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.
    • Sobald dieser Umstand eintritt, montieren Sie das Wiederholungskennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger.
    • Sie können Ihr Wiederholungskennzeichen einfach online oder beim Schildermacher bestellen.
  • Voraussetzungen

    Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung verdeckt, muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

    Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch Anbau- oder Arbeitsgeräte verdeckt, so wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, ist die Vorlage von Unterlagen entbehrlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, fallen keine Gebühren und Auslagen an. Angaben über Anschaffungskosten für das Wiederholungskennzeichen und dessen Montage können nicht gemacht werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Wiederholungskennzeichen sind unverzüglich am Fahrzeug oder am Ladungsträger anzubringen, sobald das hintere Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.

  • Bearbeitungsdauer

    Ein als Wiederholungskennzeichen genutztes Schild braucht nicht der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Insofern erübrigt sich die Angabe einer Bearbeitungsdauer.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    es gibt keinen Rechtsbehelf

  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Nein, nicht erforderlich

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Bemerkungen

    Für das Kennzeichen am Fahrradträger gilt, dass es genauso aussehen muss wie ein normales Kennzeichen. Die vorgegebenen Schriftarten sind daher ebenso zu verwenden wie die Schriftgrößen, die für ein normales Nummernschild erlaubt sind. Die Zeichen müssen schwarz auf weißem Grund sein, das Kennzeichen nach DIN braucht einen schwarzen Rand.

  • Kurztext

    • Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausstellung als Wiederholungsschild
    • Wird das hintere am Fahrzeugheck angebrachte Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen durch ein zusätzliches Kennzeichenschild wiederholt werden.
    • Die Anbringung von Wiederholungskennzeichen an Anbaugeräten und Arbeitsgeräten wird im Bedarfsfalle empfohlen.
    • zuständig: Der Fahrzeugführer und der Halter des Fahrzeugs sind für die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich.
  • Herausgebende Stelle

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

  • Typisierung

    2/3

Zuständige Abteilungen