Ortsgericht Jügesheim

Sonstige Angaben

Die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Rodgau bei den Ortsgerichten bezieht sich ausschließlich auf den organisatorischen Bereich. Die Ortsgerichte sind Außenstellen des Amtsgerichts Seligenstadt. Deshalb liegt die Dienstaufsicht auch bei dessen Direktor.

Termine für die Sprechstunde am Montag nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Dies gilt nicht für jeden letzten Mittwoch im Monat.

Öffnungszeiten

Montag 9.00 - 10.00 Uhr und jeden letzten Mittwoch im Monat 17.00 - 18.00 Uhr

Anmerkungen

Tamara Stähle