Bürgergremium & Verfügungsfonds
Im Rahmen des abgeschlossenen Förderprogramms „Zuhause im Zentrum“ konnten Bürgerinnen und Bürger die Entwicklung ihres Stadtteilzentrums aktiv mitgestalten. Ein zufällig ausgewähltes Bürgergremium begleitete die Umsetzung der Maßnahmen in beratender Funktion und sorgte für Qualitätssicherung. Außerdem stand ein Verfügungsfonds zur Verfügung, mit dem Projekte, Veranstaltungen und kreative Ideen zur Belebung des Zentrums finanziert und umgesetzt werden konnten.
Bürgergremium
Das Bürgergremium wurde im Rahmen des Förderprogramms „Zuhause im Zentrum“ gebildet und setzte sich aus zufällig gelosten Bürgerinnen und Bürgern aus Nieder-Roden zusammen, die einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung abbildeten.
Während der Projektlaufzeit begleitete das Gremium die Umsetzung der städtischen Maßnahmen beratend und stellte sicher, dass die Projekte den Zielen des Förderprogramms entsprachen. Außerdem verwaltete das Bürgergremium den Verfügungsfonds. Es beriet die eingereichten Anträge, bewertete sie und stimmte darüber ab. So konnte das Gremium eigene Maßnahmen entwickeln und gleichzeitig Bürgerinnen, Bürgern, Vereinen, Verbänden, Interessengemeinschaften oder Akteuren der lokalen Wirtschaft die Umsetzung eigener Ideen ermöglichen.
Verfügungsfonds
Durch den Verfügungsfonds konnten Bürgerinnen und Bürgern, Vereine, Verbände, Interessengemeinschaften oder Akteure der lokalen Wirtschaft eigene Projekte, temporäre Maßnahmen, kleinere Veranstaltungen oder experimentelle Ideen zur Attraktivitätssteigerung des Stadtteilzentrums einreichen und mithilfe des Budgets realisieren.
Was ist der Verfügungsfonds?
Ein zentraler Bestandteil des Projekts „Zuhause im Zentrum“ ist die Einführung eines Verfügungsfonds, der auch in Nieder-Roden mit 100.000 € zur Verfügung stand. Dieser Fonds spielte eine entscheidende Rolle bei der gezielten Aufwertung des Zentrums.
Projektideen, die aus dem lokalen Engagement entstanden, konnten durch den Verfügungsfonds flexibel und unbürokratisch finanziert werden. Der Verfügungsfonds richtete sich dabei auf Maßnahmen zur Belebung des Stadtteilzentrums rund um den Puiseauxplatz. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel konnten flexibel eingesetzt werden, bedürften aber der Zustimmung des Bürgergremiums.
Der Zuschuss pro Maßnahme war auf eine Höchstsumme von 20.000 € (brutto) begrenzt. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgte nur bei besonderem städtischen Interesse über eine Abstimmung des Bürgergremiums. Die Bagatellgrenze lag bei 100 € (brutto) Gesamtkosten, d. h. Maßnahmen mit Gesamtkosten von unter 100 € (brutto) wurden nicht gefördert.
Welche Ziele wurden verfolgt?
Aus dem Verfügungsfonds sollten Projekte bezuschusst werden, die dem Allgemeinwohl dienten und einen Nutzen für das Programmgebiet erwarten ließen. Die Stadt Rodgau verfolgte mit der Gewährung von Mitteln des Verfügungsfonds im Fördergebiet im Wesentlichen folgende Ziele:
- Aktivierung und Ausbau bürgerschaftlichen Engagements und die Möglichkeit der Mitgestaltung
- Belebung des Stadtteilzentrums
- Entwicklung des Nieder-Röder Zentrums rund um den Puiseauxplatz als Treffpunkt und Verweilort
- Förderung eines positiven Images und der Identifikation mit dem Stadtteil
- Stärkung der Vernetzung & Kooperation von Gruppen, Initiativen, Vereinen und Gewerbetreibenden
Voraussetzungen!
Die Förderung über den Verfügungsfonds wurde gewährt, sofern folgende grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt waren:
- Die Projekte kamen dem Fördergebiet zugute und dienten dem Allgemeinwohl.
- Sie dienten nicht der privaten Wertsteigerung oder Einzelinteressen.
- Die Projekte mussten aus dem Projektaufruf des ZIZ-Programms abgeleitet werden und zur Erreichung der dort festgelegten Ziele bzw. dem dort festgehaltenen Zuwendungszweck beitragen.
- Die Umsetzung erfolgte innerhalb der Grenzen des Fördergebiets und kam dem Zentrum Nieder-Rodens zugute.
- Bei dem Projekt musste es sich um eine neue Maßnahme bzw. ein neues Angebot handeln, das noch nicht begonnen wurde.
Wer konnte sich bewerben?
Antragsberechtigt waren alle natürlichen und juristischen Personen. Anträge konnten von Einzelpersonen, Bewohnergruppen, Vereinen, Verbänden, Interessengemeinschaften und Akteuren der lokalen Wirtschaft sowie sonstigen Institutionen aus dem Fördergebiet, die sich für das Gemeinwohl im Sinne des Verwendungsrahmens engagieren wollten, gestellt werden. Die breite Palette an potenziellen Antragstellern unterstrich die Vielfalt der Perspektiven und Ideen, die für eine ganzheitliche Entwicklung des Fördergebiets von Bedeutung sein sollten.
Wie konnte man sich bewerben?
Anträge konnten über ein Antragsformular „Verfügungsfonds“ gestellt und ganzjährig bei der Stadt Rodgau (z.Hd. Stabsstelle Stadtentwicklung) oder als PDF-Datei per Mail an stadtentwicklung@rodgau.de eingereicht werden. Das Antragsformular stand kostenlos zum Download zur Verfügung. Nach einer positiven Entscheidung des Bürgergremiums und der Stadtverwaltung erfolgte die Bewilligung in Form eines schriftlichen Förderbescheids.
Welche Projekte wurden grundsätzlich gefördert?
- Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum, wie z. B.
- Möblierung
- Beleuchtung
- Kunst
- Begrünung
- Investitionen in die Infrastruktur
- Behebung von Leerständen in örtlichen Ladenlokalen (z.B. Zwischennutzung)
- Nicht-investive Maßnahmen, wie Organisation und Durchführung von Veranstaltungen z.B.
- Nachbarschaftsfeste
- Sportveranstaltungen
- Kulturveranstaltungen
- soziokulturelle Projekte
- Workshops
- Vergütung für Beauftragte, z. B.
- Kunstschaffende
- Referierende
- Handwerkerinnen und Handwerker
- Planende
- Moderierende
- Öffentlichkeitsarbeit, z.B.
- Flyer
- Plakate
- Broschüren
- Ausstellungen
- Informationsmaterialien
- Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum, wie z. B.
Realisierte Projekte
- Ein Public Viewing auf dem Puiseauxplatz anlässlich des letzten EM-Gruppenspiels der deutschen Nationalmannschaft zog Jung und Alt an.
- Bei einer Weihnachtsbaumaktion konnten Kinder individuell gestaltete Weihnachtskugeln bemalen und diese bei einem festlichen Schmückevent an den Weihnachtsbaum auf dem Puiseauxplatz hängen.
- Die Außenstufen der Evangelischen Kirche wurden erneuert und teils als Sitzstufen ausgebaut – ein Gewinn für den Aufenthalt am Platz.
- Ein Comic-Buch „Der Strumpfdieb aus Nieder-Roden – Aale unn neue Geschischde aus’m Ort“ mit Geschichten aus Nieder-Roden wurde entwickelt.
- Die Einrichtung der Kultur Mühle konnte unterstützt werden – eine stilvolle, sozial und kulturell orientierte Einzelhandelsfläche für Vereine, Netzwerkveranstaltungen oder besondere kulturelle Anlässe.
Richtlinie zum Verfügungsfonds
Richtlinien zum Verfügungsfonds