Für Grünpflegearbeiten in der Straße Hinter dem Born Höhe der Hausnummer 16 bis 18 und in der Forsthausstraße Höhe der Hausnummern 2 bis 14 und gegenüber gelten am Montag, 30. März, von 7:00 bis 16:00 Uhr gesondert ausgeschilderte Halteverbotsbereiche. In beiden Fällen ist auch der Parkplatz betroffen.
