Vorrang für den Naturschutz

Sobald das Wetter stimmt, lockt es viele in Rodgaus Schutzgebiete. Beim Spaziergang mit dem Hund oder beim Joggen besuchen einige gerne die umliegenden Waldgebiete, um Ruhe und Erholung vom Alltag zu finden. Doch es gibt Bestimmungen, die zu beachten sind, damit Rodgaus Schutzgebiete erhalten bleiben und sich die Natur ungestört entwickeln kann. Was erlaubt ist und was nicht regeln sogenannte Schutzgebietsverordnungen. Wer gegen die Auflagen verstößt, handelt ordnungswidrig. Hinweisschilder informieren, wo sich die Gebiete befinden, werden aber manchmal übersehen. Es ist beispielsweise wichtig, in Schutzgebieten auf den Wegen zu bleiben und Trampelpfade zu vermeiden. Hunde gehören an die Leine, damit das Wild, wie Reh und Wildschwein nicht beunruhigt werden. Denn auch sie fühlen sich in Wald und Flur Zuhause. An der Zahl gibt es insgesamt sechs Naturschutzgebiete, drei Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, ein Vogelschutzgebiet und ein Landschaftsschutzgebiet. Lage und Verordnungen lassen sich auf buergergis.kreis-offenbach.de einsehen. Um Beachtung und Rücksichtnahme wird gebeten.