Die Stadtverwaltung kündigt an, ab sofort verstärkt auf die Einhaltung der Stellplatzsatzung zu achten. Hintergrund sind Stichprobenkontrollen, bei denen festgestellt wurde, dass bei Bauvorhaben nicht immer die gesetzlich geforderten Stellplätze errichtet wurden. Die verschärften Kontrollen betreffen insbesondere Neubauten und Nutzungsänderungen. „Die Einhaltung der Stellplatzsatzung ist kein bürokratischer Selbstzweck", betont die Stadtverwaltung. „Sie dient dem Gemeinwohl: Durch die Herstellung ausreichender Stellplätze auf den Grundstücken wird der öffentliche Parkraum spürbar entlastet. Das kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute." Die Nichteinhaltung der Stellplatzsatzung stellt einen Verstoß dar, der mit einem Ordnungsgeld belegt werden kann. Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Bauherren, Investoren und Architekten, die Vorgaben der Stellplatzsatzung von Beginn an in ihre Planungen einzubeziehen und umzusetzen. Fragen zur Stellplatzsatzung und zu den Anforderungen bei Bauvorhaben beantwortet gerne die städtische Bauberatung über Telefon 06106 693-1616 oder Mail bau@rodgau.de. So könnten schon frühzeitig Unklarheiten geklärt werden, um mögliche Ordnungsgelder zu vermeiden.
