Investitionsförderung Vereine 2027

Der Fachdienst 8 Sport und Kultur informiert die Vereine, dass Anträge auf Investitionsförderung für das Jahr 2027 aufgrund des späteren Förderbeschlusses ausnahmsweise bis spätestens 30. Juni 2026 bei der Stadt eingereicht werden müssen. Zum ersten Mal erfolgt der Antrag über einen Online-Service auf der Homepage der Stadt Rodgau. Der Antrag ist unter www.rodgau.de/Dienstleistungen & Online-Services/Online-Services/Entschädigung & Zuschüsse/Investitionsförderung Antrag zu finden. Bis zu diesem Datum müssen auch alle zu dem Antrag erforderlichen Unterlagen mit eingereicht sein, wie z.B. die Kostenvoranschläge, Bedarfsnachweis, Finanzierungsplan etc. Antragsberechtigt ist jeder Verein, der im Vereinsförderungsprogramm der Stadt Rodgau aufgenommen ist. Der genannte Termin ist eine Ausschlussfrist, d.h. sofern nicht alle Unterlagen vorliegen, wird ein Antrag danach nicht mehr berücksichtigt. Potentiellen Antragstellern wird daher empfohlen, Antrag und Unterlagen möglichst frühzeitig einzureichen, damit Zeit für die Nachreichung eventuell fehlender Daten oder Schriftstücke bleibt. Gerne berät der Fachdienst 8 auch bereits im Vorfeld über die Antragstellung unter der Rufnummer 693-1224 oder per Mail an kultur@rodgau.de. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 9. Februar stehen für das Jahr 2027 insgesamt 300.000 Euro für Investitionsförderung an Vereine zur Verfügung.