Maßnahmen gegen das Gehwegparken in Weiskirchen

Seit mittlerweile vier Jahren führt die Ordnungsbehörde Maßnahmen gegen das Gehwegparken durch. In dieser Zeit wurden fast alle Straßen, in denen ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt wurde, bearbeitet. In den Wohngebieten, flächendeckenden Tempo-30-Zonen, fehlen danach nur noch die Straßen rund um die inzwischen beendete Großbaustelle in der Schillerstraße. Diese wurden aufgrund der Baumaßnahmen, die auch zu einer starken Reduzierung des Parkraums in den umliegenden Straßen führte, erst einmal zurückgestellt. Nach Ende der Baumaßnahmen wird die Ordnungsbehörde die Maßnahmen gegen das Gehwegparken nun in folgenden Straßen ab dem 28. März durchführen: Am Sportplatz, Mozartstraße zwischen von-Weber-Straße und Lortzingstraße, Ostpreußenstraße, Seligenstädter Straße und Waldstraße. Hinweise an die Bewohnerinnen und Bewohner und die am Verkehr teilnehmenden Personen erfolgen in gewohnter Weise: Im ersten Schritt werden die Bewohnerinnen und Bewohner der einzelnen Straßen mittels Anschreiben grundsätzlich informiert. Danach werden die am Verkehr teilnehmenden Personen durch Hinweiszettel an der Windschutzscheibe auf die Vorgehensweise auch darüber aufmerksam gemacht, dass es im dritten Schritt bei den Gehwegparkenden zu der Einleitung von Verwarngeldverfahren kommt. Die Bearbeitung der einzelnen Straßen erfolgt versetzt, so dass die Ordnungspolizei auch ihren anderweiten Aufgaben nachkommen kann. In den Straßen, in denen die Aktion bereits durchgeführt wurde, wird das Parken auf dem Gehweg weiterhin verwarnt. Das dabei festzusetzende Verwarngeld ab einer Höhe von 55 € geht zurück auf eine bundeseinheitliche Erhöhung der Gebühren durch das Bundesverkehrsministerium (seit Nov. 2021). Damit soll der nicht motorisierte Verkehr auf den Gehwegen in seiner besonders schutzwürdigen Bedeutung hervorgehoben werden. Fragen oder Hinweise hierzu können direkt an die Ordnungsbehörde über ordnungsamt@rodgau.de gerichtet werden.