Die Bezahlung der städtischen Mitarbeitenden ist in einem Tarifvertrag, dem TVöD, geregelt. Darin ist auch ein Leistungsentgelt oder ein sogenanntes „Alternatives Entgeltanreiz-System“ vorgesehen, das Bestandteil des Entgeltes ist. Bislang wurde dieses Entgelt individuell durch eine Beurteilung ermittelt und als einmalige Leistung ausgezahlt. Die Stadt möchte nun in Vereinbarung mit der Personalvertretung einen anderen Weg gehen. Sie zahlt den Mitarbeitenden zukünftig einen monatlichen Festbetrag als steuerfreie Sachzuwendung über eine Gutschrift auf deren persönliche rodgaucard ein. Damit fließen jährlich rund 300 000 Euro in das System der rodgaucard. Geld, zu dessen Auszahlung der Arbeitgeber Stadt Rodgau ohnehin verpflichtet ist, bleibt somit garantiert in Rodgau. Es kommt auf diese Weise unmittelbar ausschließlich der heimischen Wirtschaft beziehungsweise der angeschlossenen Partnerunternehmen der rodgaucard zugute und gleichzeitig haben die städtischen Mitarbeitenden mehr Netto vom Brutto. Die Stadt ist damit der erste Arbeitgeber, der steuerfreie Sachzuwendungen in das rodgaucard- System einzahlt. Die Verantwortlichen erhoffen sich, dass andere Rodgauer Arbeitgeber diesem Beispiel folgen. Bürgermeister Max Breitenbach sieht in dieser Entscheidung ein deutliches Bekenntnis zur rodgaucard und verbindet damit auch die Hoffnung, dass sich noch mehr Betriebe dazu entscheiden, als Punktepartner in die rodgaucard einzusteigen. Wer Fragen zum System hat, kann sich gerne über Mail an punkten@rodgau.de an das Team der rodgaucard wenden.