Informationen zum Leinenzwang für alle Hunde

Die Stadt Rodgau weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Hundehalter und Hundehalterinnen im Rodaupark in Jügesheim, auf dem Ludwig-Erhard-Platz und im Lutherpark in Dudenhofen, auf dem Puiseauxplatz in Nieder-Roden sowie dem Helix-Park in Hainhausen ihre Hunde ganzjährig an der Leine führen müssen. Dies betrifft weiterhin alle Plätze mit Ansiedlungen von Geschäften, alle Wege und Straßen in unmittelbarer Nähe von Kindertagesstätten und Grundschulen sowie alle ausgewiesenen Spielplätze. Ebenso entlang der S-Bahn-Trasse und auch überall dort wo sich viele Bürger und Bürgerinnen ansammeln oder zusammenkommen. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme bedanken sich die Stadt Rodgau bei allen verständnisvollen Hundehaltern. Rückfragen können per E-Mail an die Ordnungsbehörde unter ordnungsamt@rodgau.de gerichtet werden.