Zwei Maßnahmen erhöhen Verkehrssicherheit in Ober-Rodener-Straße

Wie bereits in der Dudenhöfer Straße, der Ludwigstraße und der Nieuwpoorter Straße wird nun auch in der Ober-Rodener-Straße die Verkehrssicherheit durch zwei Maßnahmen erhöht: Ab Ende April wird das Parken neu geordnet und die Geschwindigkeit auf 30 Km/h reduziert. Die Ober-Rodener-Straße ist eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße. Auch die Gehwegnutzung durch zu Fuß Gehende ggfs. mit Kinderwagen oder Gehhilfen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen auf Tretrollern oder Kinder auf dem Fahrrad mit erwachsenen Begleitpersonen nimmt zu. Von der Rodgau-Ring-Straße aus Süden kommend, verleitet der breite Fahrbahnraum mit Mehrzweckstreifen ab der Einmündung zur Borsigstraße zu höheren Geschwindigkeiten. Im weiteren Verlauf verengt sich die Fahrbahn und es wird beidseitig am Straßenrand, vielfach auch halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg geparkt. Bei zunehmenden Parkdruck kann eine Gefährdung der Personen, die den Gehweg berechtigt nutzen, nicht ausgeschlossen werden. Sie müssen auf die viel befahrene Fahrbahn ausweichen, weil die Restbreite auf dem Gehweg nicht ausreicht, um an den Fahrzeugen vorbei zu kommen. Da die Gehwegbreiten ein behördlich angeordnetes Gehwegparken in der Ober-Rodener-Straße nicht zulassen, ist zukünftig nur noch das Parken auf der Straße möglich. Dafür werden Parkmarkierungen beidseitig oder auch versetzt angebracht innerhalb derer das Parken erlaubt ist. Damit soll geregelt werden, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern die Ein- und Ausfahrt erleichtert, das Parken auf dem Gehweg verhindert und mit entsprechenden Kontrollen die Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende Personen wesentlich verbessert wird. Ausweichbuchten für Busse und LKWs sind berücksichtigt und dienen dem Verkehrsfluss. Durch die geänderten Parkmarkierungen fallen Parkmöglichkeiten weg. Das Parken auf den eigenen Grundstücken soll durch die Verbesserung der Ein- und Ausfahrt noch attraktiver werden. Die erwartete höhere Nutzungsfrequenz der eigenen Höfe und Grundstückseinfahrten erfordert neben der Anfahrbarkeit auch die Notwendigkeit, das Einfahren in den fließenden Verkehr zu erleichtern. Neben der neuen Parkplatzregulierung wird deshalb auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Mit den gedrosselten Geschwindigkeiten entstehen eher Lücken für das Einfahren. Die Anwohnenden erhalten in diesen Tagen eine schriftliche Information, Gewerbetreibende an der Ober-Rodener-Straße zudem noch gesonderte Hinweise. Aufgrund der Erfahrungen bei ähnlichen Projekten ist davon auszugehen, dass es einige Zeit dauern wird, bis sich alle an die neue Regelung gewöhnt haben. Insofern ist von allen Beteiligten auch etwas Geduld notwendig. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung wird die Maßnahme durch Kontrollen begleiten, damit dauerhaft die Verkehrssicherheit insgesamt erhöht und das Durchschnittstempo gesenkt wird.