Schöffen für die Ortsgerichte in Jügesheim und Hainhausen gesucht

In den Ortsgerichtsbezirken Jügesheim und Hainhausen ist jeweils die Stelle einer Schöffin/eines Schöffen neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt im Regelfall 10 Jahre. Die Ausübung der Tätigkeit als Schöffin/Schöffe erfolgt ehrenamtlich. Die Aufgaben der Ortsgerichte bestehen aus der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, der Erteilung von Sterbefallsanzeigen, der Nachlasssicherung, der Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen und der Schätzung von Grundstücken. Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Schöffin/zum Schöffen sind folgende: Die Person soll allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sein. Sie soll mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Sie muss ihren Wohnsitz im Bezirk des jeweiligen Ortsgerichts haben. Sie darf nicht die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben und darf nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein. Interessenten bewerben sich schriftlich mit einem Lebenslauf und unter Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie unter Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als drei Monate, bis zum 24. Januar. Die Bewerbung ist an den Magistrat der Stadt Rodgau, Fachdienst 1, Fachbereich Recht und Gremien, Hintergasse 15, 63110 Rodgau, zu richten.