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Was erledige ich wo?

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Alters- und Ehejubiläen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Was?

Altersjubiläen:

  • Ab dem 80. Lebensjahr erhalten Sie eine Glückwunschkarte des Magistrats.
  • Mit Vollendung des 90., 95., 100. und dann jedes weiteren Lebensjahres erhalten Sie eine Glückwunschurkunde und ein Geschenk.

Ehejubiläen:

  • Goldene Hochzeit (50 Jahre)
  • Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
  • Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
  • Kupferne Hochzeit (70 Jahre)
  • Sie erhalten jeweils von der Stadt eine Glückwunschkarte und ein Geschenk.

Das ist die Ehrenordnung der Stadt Rodgau.

Sie wünschen keinen Besuch, eine Karte/Urkunde oder Ähnliches?

  • Dann müssen Sie für jede Person eine Übermittlungssperre im Bürgerservice der Stadt Rodgau beantragen.
  • Hier geht es zum Bürgerservice 

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.