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Schwerbehindertenausweis beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die örtlich zuständigen Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise (Besonderheiten)
Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.