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Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit per E-Mail oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung

Wie?

  • Per E-Mail an standesamt@rodgau.de 
    • Bitte das Sterbedatum, den Namen des Verstorbenen und die eigene Adresse nennen. Bei Sterbefällen vor dem 01.01.1977 bitte auch den Sterbeort angeben.
    • Das mehrsprachige Formular kann nur in Verbindung mit einer Sterbeurkunde ausgestellt werden.
    • Die Urkunde schicken wir Ihnen mit einer Rechnung zu.
  • vor Ort
    • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Per E-Mail
    • Hinweis:
      Falls Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen, benötigen wir eine Vollmacht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses.
  • vor Ort
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Hinweis:
      Falls Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen, benötigen wir eine Vollmacht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses.

Kosten?

  • 12 € für das Formular plus 12 € für die Urkunde

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte/Ehegattin und Lebenspartner/Lebenspartnerin der verstorbenen Person,
  • Vorfahre oder Abkömmling der verstorbenen Person,
     
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.