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Was erledige ich wo?

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Personalausweis Meldung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Vor Ort
    • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Vor Ort
    • Ggf. Personalausweis, Identitätsnachweis wie z.B. Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde
    • Bei Diebstahl: Anzeige der Polizei

Kosten?

  • kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe

Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
     

Welche Gebühren fallen an?

Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.