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Was erledige ich wo?

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Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit Angabe der Daten online (wegen benötigter Unterschrift alle Dokumente per Post oder E-Mail zusenden)

Wie? 

  • Online-Service
    • Online-Service starten
    • Anlage 1-4 sind downloadbar durch einen Link im Online-Service
    • Eingangsbestätigung/Spielapparatesteuer-Erklärung (am Ende downloadbar) + Anlage + Zählwerksausdruck (Alles im Prozess beschrieben)

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Angaben zu den Spielapperaten
  • richtige Anlage von der Homepage
  • Zählwerksausdruck/Quittungen

Kosten?

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
 
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.