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Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

Hinweis - Kinderreisepass ab 1. Januar 2024

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Ab dem 1. Januar 2024 können Bundesweit keine Kinderreisepässe mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung.

Kinderreisepässe, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Was ist die Alternative?

Die Alternative für den Kinderreisepass ist der reguläre Personalausweis und / oder Reisepass. Diese können unabhängig vom Alter beantragt werden und haben (bis zum 24. Lebensjahr) eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Die Kosten für den Personalausweis (unter 24 Jahren) liegen bei 22,80 € und für den Reisepass bei 37,50 €.

Eltern, die mit den Kindern eine Reise planen, sollten sich rechtzeitig über die gültigen Einreisebedingungen des Urlaubslandes informieren, damit das entsprechende Ausweisdokument frühzeitig beantragt werden kann. Für einen Express Reisepass entsteht eine Gebühr von 69,50 €.

Was ist zu beachten?

Wichtig zu wissen ist, dass anders als beim Kinderreisepass der reguläre Personalausweis und Reisepass nicht direkt bei Beantragung ausgestellt werden können.

Der Personalausweis braucht etwa 2-3 Wochen bis zur Fertigstellung, der Reisepass ca. 4-6 Wochen.

Was wird zur Beantragung des Personalausweises / Reisepasses benötigt?

Zur Beantragung muss ein biometrisches Passfoto, welches nicht älter als 6 Monate sein darf, mitgebracht werden.

Außerdem ist entweder das bisherige Dokument oder die Geburtsurkunde mitzubringen.

Falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile anwesend sein können, muss eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils ausgefüllt und unterschrieben werden und eine Kopie des Personalausweises beigefügt werden.

Termine für die Beantragung können online reserviert werden. Bei Fragen steht das Team des Bürgerservice Rodgau unter buergerservice@rodgau.de per Mail oder telefonisch unter der Nummer: 06106 / 693-0 zur Verfügung.

Kurzinfo

Wie mache ich das bis zum 21. Dezember 2023 bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Vor Ort
    • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
    • Anwesenheit des Kindes und mind. einer erziehungsberechtigte Person erforderlich

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Vor Ort
    • Personalausweis oder gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • biometrietaugliches Lichtbild

Kosten?

  • 13 €

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren.

Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaberin oder Passinhaber bleibt Ihr Pass trotz des Kindereintrags im Pass uneingeschränkt gültig.

Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde
    • bei einem im Ausland geborenen Kind ist neben der Geburtsurkunde eine deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde vorzulegen; in begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden
  • aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
    • für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen an das Lichtbild möglich
  • ggf. weitere Nachweise wie z.B. Personenstandsurkunden und/oder Staatsangehörigkeitsurkunden
  • wenn beide sorgeberechtigte Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und bei unverheirateten Eltern zusätzlich Sorgerechtserklärung oder Sorgerechtsbeschluss
  • wenn sorgeberechtigte Elternteile, die zusammenleben, den Antrag nicht gemeinsam stellen: zusätzlich
  • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils, soweit dieser nicht aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Einverständniserklärung abzugeben
  • ggf. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Elternteils
  • wenn sorgeberechtigte Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen, soweit davon auszugehen ist, dass der andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist
  • bei einer oder einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht
  • ggf. zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
  • bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Was sollte ich noch wissen?

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, beantragen wollen, können Sie anstelle eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig. Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise lediglich mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen, wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Online-Dienste

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Verfahrensablauf

Ein Kinderreisepass kann auf Antrag ausgestellt werden.

Den Antrag können Sie als sorgeberechtigte Eltern bzw. als allein sorgeberechtigte Person stellen.

Ihr Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein, damit die Passbehörde seine Identität prüfen kann. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist noch nicht 12 Jahre alt.

Welche Gebühren fallen an?

13,00€

Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

  • Gebühr: 13,00 Euro
    Kinderreisepass für Kinder bis 12 Jahre

Welche Fristen muss ich beachten?

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert und aktualisiert werden (z.B. neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe).

Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt, wenn die benötigten Unterlagen vorliegen.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.