Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wie?
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort
- Bisheriger Personalausweis
- Scheidungsurteil
Kosten?
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ausnahme: Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses mit dem neuen Namen.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung nach Scheidung bzw. die Namensänderung
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.