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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Hinweis: bei anderen Dokumenten und Unterschriften bitte vorher anrufen

Wie?

  • Vor Ort
    • Hintergasse 15, Bürgerservice

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Vor Ort
    • Originaldokument (Kopien werden vor Ort erstellt)
    • Bei Unterschriften: aktuell gültiger Ausweis und Anwesenheit aller Beteiligten

Kosten?

  • Nach Aufwand ab 3 € pro Beglaubigung

Alternativ

Die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften kann auch von Ortsgerichten vorgenommen werden.

  • Die Ortsgerichte in der Stadt Rodgau sind eigenständige Organisationseinheiten, welche dem Amtsgericht Seligenstadt unterstellt sind. Der Fachbereich Recht und Gremien unterstützt die Ortsgerichte ausschließlich organisatorisch.
  • Bei Fragen zu Ihrem Anliegen oder zur Vereinbarung von Terminen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Ortsgericht Ihres Wohnortes.

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

Zusatztext für Rodgau

Zusatzseite Beglaubigungen

Was wir Ihnen amtlich beglaubigen können:

- Fotokopie eines Schriftstückes
Wir können für Sie Schriftstücke amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. (z.B. Zeugnisse, deutsche Personalausweise, deutsche Reisepässe, Rentennachweise) Die Fotokopien werden bei uns gegen Gebühr erstellt. Beachten Sie bitte, dass wir nur komplette Schriftstücke und keine Auszüge fotokopieren und beglaubigen können.
- Ihre Unterschrift
Sie können Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen, wenn Sie das Schriftstück vor den Augen unserer Sachbearbeiter/innen unterzeichnen. Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.

Folgende Unterlagen werden von anderen Institutionen beglaubigt:

- Personenstandsurkunden, wie zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden

Diese können Sie beim Fachbereich Personenstandswesen beglaubigen lassen.

- Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten.
Diese Beglaubigungen erhalten Sie bei den Ortsgerichten

Helmut Trageser
Weiskirchen
Schillerstraße 27
63110 Rodgau
Adresse in Google Maps anzeigen (externer Link)

Telefon: 06106 693-2302
Hinweis: Dienstag 17.00 - 18.00 Uhr
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Marion Reichenbach
Nieder-Roden
Ober-Rodener Straße 47
63110 Rodgau
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Telefon: 06106 693-1050
Telefon privat: 06106 733537
Hinweis: Mittwoch 16.30 - 18.00 Uhr
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Tamara Stähle
Jügesheim
Hintergasse 15
63110 Rodgau
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Telefon: 06106 693-2304
Hinweis: Montag 9.00 - 10.00 Uhr und jeden letzten Mittwoch im Monat 17.00 - 18.00 Uhr
Raum: 0.43
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Anja Turk
Hainhausen
Heinrich-Sahm-Straße 14
63110 Rodgau
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Telefon: 06106 693-2303
Hinweis: Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr
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oder einem Notar.

Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt nach Nr. 13 der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (AllgVwKostO)

Beglaubigung pro Dokument (bis 10 Seiten) 6,00 €
Beglaubigung von Dokumenten mit mehr als 10 Seiten; je Seite 0,60 €
Beglaubigung von Dokumenten (Kopien), die die Behörde erstellt 3,00 €
Beglaubigung Ihrer Unterschrift 6,00 €

Adresse

im Rathaus
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Adresse in Google Maps anzeigen (externer Link)

Telefon: 06106 693-0
Fax: 06106 693-2008
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Erforderliche Unterlagen

Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

Kosten

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
  • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

Hinweise (Besonderheiten)

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.