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Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Telefon: 06106 693-1267
Raum: 2.22
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Info

Grundlage für die Arbeit der internen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist das 1994 in Kraft getretene Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG). Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz in höheren Positionen von Frauen im öffentlichen Dienst. 

Der Verantwortungsbereich beschränkt sich auf die internen Angelegenheiten der Stadtverwaltung und Stadtwerke Rodgau

Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

  • Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Gesetzes
  • Überwachung der Durchführung des AGG (Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts und der sexuellen Belästigung)
  • Beteiligung an Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren
  • Beteiligung an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf betreffen
  • Vertrauliche Hilfestellung und Beratung von Beschäftigten

Mitarbeitende

Telefon: 06106 693-1267
Fax: 06106 693-2014
frauenbeauftragte@rodgau.de
Raum: 2.22
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Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung