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Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Kurzinfo

Die Dienstleistung wird nicht durch die Stadt Rodgau angeboten, sondern durch diverse Abschleppunternehmen erbracht.

Welcher Abschleppdienst das Fahrzeug abgeschleppt hat und wo das Fahrzeug steht, können Sie bei der Polizeidienststelle in Heusenstamm telefonisch unter 06104 69080 erfragen.

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Welche Gebühren fallen an?

Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

Teaser

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.