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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • PDF Formular 
    • Formular "Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum" herunterladen
    • Ausgefülltes Formular mit dem Betreff „Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum“
    • per E-Mail senden an strassenverkehr@rodgau.de
    • per Post senden an Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
  • Vor Ort nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Ggfs. Verkehrszeichenplan, Regelplan, ggfs. Umleitungsbeschilderung

Kosten?

  • 11 € Verwaltungsgebühr zuzüglich
  • Zwischen 10,20 € und 767 € Sondernutzungsgebühr (auf Anfrage)

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
  • Fahrradständer
  • Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.