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Standesamt

Auf die Frage „Was macht das Standesamt?“ kommt als erstes Schlagwort „heiraten“. Und noch…?

Das Standesamt oder auch „das Amt für Freud und Leid“ begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".

Maßgebend für die Eintragung in die Geburts-, Heirats- und Sterberegister ist immer der tatsächliche "Ort des Geschehens". Die Angaben der Personenstandsbücher geben immer den rechtsverbindlichen und aktuellen Stand einer Person wieder.

Zum Beispiel werden mit der Beurkundung einer Geburt für das Kind alle Daten (Vor- und Familienname, Mutter, Vater, usw.) rechtsverbindlich festgelegt. Spätere Änderungen (z.B. Namensänderungen, Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen) werden dem jeweiligen "Ureintrag" beigeschrieben.

Durch die interne Organisation bei der Stadtverwaltung Rodgau, werden beim Fachbereich Standesamt auch Einbürgerungen und öffentlich-rechtliche Namensänderungen bearbeitet.

Für die Einbürgerungen sind wir die antragsaufnehmende Stelle, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Rodgau haben. Abschließend werden die Einbürgerungen beim Regierungspräsidium in Darmstadt bearbeitet.

Bei öffentlich-rechtlichen Namensänderungen werden Ihre Wünsche nach einem anderen oder neuen Namen im Einzelfall entschieden. Hier kommt Ihrer Begründung eine große Bedeutung zu. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist aber nicht zu verwechseln mit den Namensänderungen im standesamtlichen Bereich wie z.B. eine Ehenamenswahl, Wiederannahme eines Namens nach einer Scheidung usw.