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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Aufgaben des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung sind vielfältig. Die Tätigkeitsfelder reichen von klassischen Aufgaben der Sicherheit und Ordnung mit der Ordnungspolizei und der Verwarngeld- und Bußgeldstelle bis hin zum Straßenverkehrswesen. Auch der Begriff „Ordnungsangelegenheit“ beinhaltet viele interessante Tätigkeiten.

Das kompakte Aufgabengebiet des Fachbereiches stellen wir hier in Stichpunkten vor. Darüber hinaus finden Sie hier aktuelle Information zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum.

Die rechtlichen Voraussetzungen und jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter den Dienstleistungen.


Freiwilliger Polizeidienst

Der Freiwillige Polizeidienst in der Stadt Rodgau ist seit über 15 Jahren ein Angebot an engagierte Bürger*innen einen wertvollen Beitrag für mehr Sicherheit in ihrer Stadt zu leisten. Unter dem Motto „Präsenz zeigen – Beobachten – Melden“ sind seit 2004 ehrenamtliche Polizeihelfer*innen in Rodgau auf Streifen und unterstützen die Polizei- und Ordnungsbehörden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung.
Im Fokus ihrer Tätigkeit liegt das vorbeugende Gespräch mit der Bürgerin und dem Bürger, das Zeigen von Präsenz und das Melden von Wahrnehmungen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffend. Hierzu stehen ihnen limitierte Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zur Verfügung. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen ist ihnen aber nicht erlaubt.
Ausgestattet sind sie mit einer funktionalen Uniform, die der des Polizeivollzugsdienstes ähnelt. Die Oberbekleidung ist mit dem Aufdruck „Freiwilliger Polizeidienst“ versehen.
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind bis zu 25 Stunden pro Monat, nach einem bedarfsorientierten Dienstplan, in Rodgau auf Streife. Für ihr Engagement erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7 Euro pro Stunde.

Besondere Befugnisse:

  • Befragung und Auskunftspflicht
  • Erhebung personenbezogener Daten, Identitätsfeststellung
  • Platzverweisung
  • Sicherstellung
  • Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung

Ausbildung:

  • Mindestens 50 Stunden Ausbildung und Einweisung durch die Polizei
  • Wiederkehrende Aus- und Fortbildung zu aktuellen Themen und Eigensicherung
  • Aufwandsentschädigung in Höhe von 7 Euro pro Stunde

Information und Bewerbung beim Polizeipräsidium Südosthessen

Für Fragen vorab stehen Ihnen auch folgende Stellen zur Verfügung

Stadt Rodgau, FD 5, FB Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Elfi Ziebold, Telefon: 06106 693-1126
Denise Voigt, Telefon: 06106 693-1185
Email: ordnungsamt@rodgau.de

Polizeistation Heusenstamm
Herr Schuler, Telefon: 06104 6908-0

Gefahrgutüberwachung

Überprüfung der mit der Beförderung gefährlicher Güter befassten Unternehmen, soweit es in die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde fällt.

Ordnungsangelegenheiten

  • Anzeige von Veranstaltung mit der Überprüfung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr
  • Auskünfte aus dem Gewerberegister
  • Festsetzung von Märkten
  • Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen
  • Ausstellen von Reisegewerbekarten
  • Maßnahmen und Erlaubnisse nach dem Hessischen Spielhallengesetz
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Anträge und Erlaubnisse nach dem Prostituiertenschutzgesetz
  • Maßnahmen nach der Hundeverordnung
  • Organisation der städtischen Wochenmärkte in Jügesheim und Nieder-Roden
  • Maßnahmen nach dem Personenbeförderungsgesetz (Taxis u. Mietwagen)
  • Maßnahmen nach der städtischen Straßenreinigungssatzung
  • Übergabe von Fundtieren ins Tierheim Darmstadt
  • Maßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz sowie dem Infektions- und Schädlingsbekämpfungsgesetz
  • Anmeldung von Demonstrationen und Kundgebungen
  • Angelegenheiten nach dem Psychisch Krankenhilfegesetz
  • Genehmigung von Lagerfeuern, Abbrennen von Grünabfällen und Feuerwerken
  • Maßnahmen bei illegalen Müllablagerungen auf Privatgrundstücken
  • Fundbüro

Ordnungspolizei

Die Ordnungspolizei nimmt allgemeine ordnungsbehördlich Aufgaben wahr, ist im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig und überwacht den ruhenden und fließenden Verkehr.

Schulen - Schulwege und Parken an Schulen 

Grundschulen

Jede Grundschule in Rodgau erstellt einen eigenen offiziellen Schulwegplan. Auf diesem Schulweg können Kinder so sicher wie möglich auf dem Weg in die Schule die großen Straßen überqueren. Der Schulwegplan ist in jeder Grundschule zu bekommen. Fragen Sie im Sekretariat oder bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer Ihres Kindes. 

Wenn Sie Ihr Kind auch einmal mit dem Auto zur Schule bringen müssen, nutzen Sie bitte die Parkmöglichkeiten in der Nähe der Schule und vermeiden Sie es, unmittelbar vor die Schule zu fahren. Autoverkehr durch die "Elterntaxis" vor der Schule ist ein zusätzliches Gefahrenpotential für alle Kinder.

Schulwegpläne und Parkmöglichkeiten:

Weiterführende Schulen

Parkmöglichkeiten:


Adressen der Rodgauer Schulen

Jügesheim
Nordring 32
63110 Rodgau
Adresse in Google Maps anzeigen (externer Link)

Telefon: 06106 8806-0
Fax: 06106 8806-10
Mobil: schule@gbs-rodgau.de
http://www.gbs-rodgau.de
Adresse exportieren
63110 Rodgau
Adresse in Google Maps anzeigen (externer Link)

Telefon: 06106 693-4330 (Freiherr-vom-Stein-Schule)
Telefon: 06106 693-4331 (Münchhausen-Schule)
Telefon: 06106 693-4332 (Schule am Bürgerhaus)
Telefon: 06106 267803 (Gartenstadtschule)
Telefon: 06106 2838927 (Heinrich-Böll-Schule)
Telefon: 06106 880617 (Georg-Büchner-Schule)
Telefon: 06106 28676-29 (Geschwister-Scholl-Schule)
Telefon: 0160 96227619 (Claus-von-Stauffenberg-Schule)
Adresse exportieren

Straßenverkehrsangelegenheiten

  • Anordnung von Verkehrsschildern und Straßenmarkierungen
  • Anordnung von Straßensperrungen
  • Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Baucontainern, Kränen, Gerüsten u.ä.
  • Genehmigungen von Straßenumzügen u. Straßenfesten
  • Ausstellen von Schwerbehindertenparkausweisen u. Parkausweisen für besondere Gruppen
  • Ausstellen von Handwerkerparkausweisen
  • Ausstellen von Durchfahrtsgenehmigungen
  • Sondernutzungserlaubnisse für Plakate, Banner u. Informationsstände

Verwarngeld- und Bußgeldstelle

  • Bearbeitung der Verwarngeldverfahren – ruhender Verkehr
  • Bearbeitung der Verwarngeldverfahren – fließender Verkehr
  • Bearbeitung von Bußgeldverfahren – Verkehrsdelikte und allgemeine Ordnungswidrigkeiten
  • Bearbeitung von Abschleppmaßnahmen