elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online oder vor Ort während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Wie?
- Online-Service
- Möglich durch Apps für den Online-Ausweis
- Weitere Informationen: Online-Ausweisfunktion
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- Personalausweis
- PIN-Brief
- Vor Ort
- Personalausweis
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Leistungsbeschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind.Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Alternativ können Sie, wenn Sie älter als 16 Jahre sind, den Online-Ausweis auch einfach selbst aktivieren. Auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erfahren Sie unter dem Stichwort „PIN-Rücksetzungsdienst“ wie das geht.
- Personalausweisportal
(Bundesministeriums des Innern und für Heimat)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.